Forward-Darlehen
(Datenquelle www.wikipedia.de)
Bei einem Forward-Darlehen handelt es sich um ein Annuitätendarlehen oder endfälliges Darlehen im Rahmen einer Immobilienfinanzierung, das dem Darlehensnehmer erst nach einer bestimmten Vorlaufzeit – bis zu sechzig Monate (5 Jahre) nach Vertragsabschluss – ausgezahlt wird. Die Zeitspanne zwischen dem Vertragsabschluss und dem gewählten Laufzeitbeginn wird alsForward-Periode bezeichnet. Während der Forward-Periode fallen für das Darlehen keine Kredit- oder Bereitstellungszinsen an.
Ein Forward-Darlehen wird vom Darlehensnehmer abgeschlossen, wenn er sich bereits zum Zeitpunkt des Abschlusses des Darlehensvertrages einen bestimmten Zinssatz für die Zukunft sichern will. Die häufigste Anwendung finden Forward-Darlehen bei Anschlussfinanzierung.
Die Zinssicherheit des Forward-Darlehens „erkauft“ sich der Darlehensnehmer mit einem Zinsaufschlag. Entsprechend einer Untersuchung der Stiftung-Warentest beträgt dieser Zinsaufschlagfür ein Forward-Darlehen mit einer zehnjährigen Zinsbindung bei einer Forward-Periode von drei Jahren durchschnittlich 0,58 Prozentpunkte (Stand 2015) gegenüber einem Darlehen mit sofortiger Auszahlung.
Die Höhe des jeweiligen Zinsaufschlages ist abhängig von der Dauer der Forward-Periode und der jeweils aktuellen Zinsstruktur.
Entwickelt wurde das Forward-Darlehen im Jahr 1996 von der Dr. Klein & Co. AG für die Finanzierung von kommunalen und gemeinnützigen Wohnungsunternehmen.
Für Verbraucher gab es im Jahr 1998 erste Angebote.
Heute ist es ein häufig genutztes Finanzierungsinstrument in der Immobilienfinanzierung.
Vereinzelt wird zwischen einem echten und einem unechten Forward-Darlehen unterschieden. Bei einem echten Forward-Darlehen beginnt die Zinsbindungsfrist erst mit dem Tag der Auszahlung des Darlehens, während bei einem unechten Forward-Darlehen die Zinsbindungsfrist sofort beginnt.
Risiken eines Forward-Darlehen
Mit einem Forward-Darlehen sichert sich der Darlehensnehmer gegen einen Zinsaufschlag das aktuelle Zinsniveau bis zum Ende der Forward-Periode. Dies geschieht gewöhnlich in Erwartung steigender Kreditzinsen. Sollten sich das Zinsniveau nicht wie beim Vertragsschluss vom Darlehensnehmer erwartet erhöhen, sondern sinken, muss der Darlehensnehmer trotzdem das Forward-Darlehen abnehmen. Eine Anschlussfinanzierung zu den dann niedrigeren Marktzinsen ist nicht mehr möglich.