Ratenkredite
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Ratenkredite sind in Deutschland in § 488 BGB geregelt. Ratenkredite an Privatpersonen gelten in Deutschland als Verbraucherdarlehen. Der Kunde hat hierdurch u. a. ein Widerrufsrecht. Binnen 14 Tagen kann er dem Kreditvertrag widersprechen (muss dann aber den Kreditbetrag sofort zurückzahlen). Weiterhin sind Formvorschriften (Schriftform, Angabe des Effektivzinses u. a.) vorgeschrieben. Detaillierte Regelungen zur Kündigung von Ratenkrediten sind in § 489 BGB geregelt, detaillierte Regelungen zum Widerspruch in § 495 BGB.
Ratenkredit
Der Ratenkredit ist ein Darlehen über einen bestimmten Geldbetrag, der in gleichbleibenden monatlichen Beträgen (Raten) zu einem zuvor festgelegten Zinssatz in einer vorher festgelegten Anzahl von Monatsraten zurückgezahlt wird.
Die Monatsraten enthalten die Kredittilgung, die Zinsen und ggf. die Gebühren des Kreditinstitutes.
Ratenkredite werden in der Regel für Darlehensbeträge von 1.000 EUR bis 75.000 EUR (höhere Darlehensbeträge bis 150.000 EUR unter Erfüllung diverser Voraussetzungen eventuell auch möglich) vergeben und können unterschiedliche Laufzeiten haben.
Zinsen
Bei einem Ratenkredit enthält eine monatliche Kreditrate den Zinsanteil für 30 Zinstage. Liegt zwischen der Kreditauszahlung und dem Termin für die erste Rate mehr als ein Monat, werden die anteiligen Zinsen ermittelt und kommen zur ersten Rate hinzu. Diese anteiligen Zinsen nennt man Anlaufzinsen.
Abwicklung
Ratenkredite sind meistens standardisierte Bankprodukte für Privatkunden. Ratenkredite zählen zu den gebräuchlichsten Kreditarten, bewegen sich in einer Höhe von rund 1.000 EUR bis 75.000 Euro und haben eine Laufzeit von maximal 120 Monaten.
Sie werden meist als Blankodarlehen, d. h. ohne die Stellung von Sicherheiten herausgelegt. Lediglich wird eine Lohn- und Gehaltsabtretung typischerweise als Sicherheit im Vertrag vereinbart. Sofern die Bonität des Kreditnehmers nicht ausreicht, kann eine Bürgschaft zusätzlich von der Bank gefordert werden.
Die Rückzahlung erfolgt in der Regel in gleichen Monatsraten. Diese Monatsraten enthalten die Kredittilgung, die Zinsen und ggf. die Gebühren des Kreditinstitutes.
Die Zinsen eines Ratenkredites liegen höher als bei Baufinanzierung (Immobiliendarlehen), oftmals aber niedriger als bei Dispositionskrediten. Im Kreditvertrag muss der Effektivzins angegeben werden, um eine leichtere Vergleichbarkeit der Kreditkosten der verschiedenen Kreditgeber sicherzustellen.
Früher wurden typischerweise einmalige Bearbeitungsgebühren von meist 2 bis 3,5 % der Kreditsumme gefordert. Das ist jedoch ab dem Jahre 2004 nachträglich durch den BGH verboten worden, sodass inzwischen keine Bearbeitungsgebühren mehr zulässig sind.
Oftmals wird mit dem Ratenkreditvertrag eine Restschuldversicherung abgeschlossen, die weitere Kosten verursacht
Überwiegend werden die Zinssätze heute als bonitätsabhängiger Zinssatz individuelle individuell festgelegt. Einige Direktbanken bieten Ratenkredite günstiger als Filialbanken an.
Ratenkredite werden typischerweise an die Schufa gemeldet.
Kündigung durch den Darlehensnehmer
Der Darlehensnehmer kann den Kredit 6 Monate nach Auszahlung mit Frist von 3 Monaten kündigen. Eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt dann nicht an. Jedoch ist die Bank nicht verpflichtet,die Bearbeitungsgebühr zurückzuzahlen und darf eine angemessene Gebühr für die Bearbeitung der Kündigung berechnen.
Für Darlehen, die ab dem 11. Juni 2010 abgeschlossen werden oder wurden, gilt eine neue EU-Richtlinie: Kreditnehmer können künftig jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist vom Darlehensvertrag zurücktreten. Banken dürfen allerdings eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, wenn der Kreditnehmer frühzeitig aus seinem Vertrag aussteigt. Die Höhe der Entschädigung ist vom Gesetzgeber genau festgelegt worden: bei Krediten mit mehr als 12 Monaten Restlaufzeit darf sie maximal 1,0 Prozent betragen; bei Krediten mit weniger als 12 Monaten Restlaufzeit sindnicht mehr als 0,5 Prozent des Restsaldos möglich.
Kündigung durch die Bank
Die Bank darf nur kündigen wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- der Darlehensnehmer muss mit mindestens zwei aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug sein, und
- es müssen Ratenrückstände von mindestens 10 Prozent (bei Laufzeit des Ratenkredits unter drei Jahren) bzw. 5 Prozent (bei Laufzeit des Ratenkredits über drei Jahren) des Nennbetrags des Darlehens bestehen, und
- die Bank muss in der dritten Mahnung die Kreditkündigung, unter Einhaltung einer zweiwöchigen Frist und mit Verweis auf die Folgen, androhen